Schulanfang

Am 22. Februar fand zum ersten Mal nach der Coronapandemie die Schulanmeldung der zukünftigen Erstklässler an der Schillerschule wieder in Präsenz statt.


Fast 100 Eltern mit ihren Kindern konnten wir am Donnerstagnachmittag in den Klassenzimmern begrüßen. Alle Lehrkräfte der Schillerschule haben mit angepackt und konnten sich schon einen ersten Eindruck der Abc-Schützen verschaffen. Die Kinder wiederum haben das Schulhaus, die Klassenzimmer und viele Akteure an der Schule kennengelernt. So wird der Einstieg in den Schulalltag sicher noch leichter gelingen.
Unser, vor gut einem Jahr gegründete Förderverein „Freunde der Schillerschule Waghäusel“, bewirtete unsere Gäste mit selbst gebackenem Kuchen und Kaffee. Vielen Dank an dieser Stelle an unsere Elternschaft, die reichlich Kuchen gespendet hat. Unser Förderverein ist eine wichtige Säule zur Unterstützung neuer Projekte und Aktionen an der Schule.

Termine

 

Einschulungsfeier am 12.09.2024

Die Einschulungsfeier mit der 1. Unterrichtsstunde findet am Donnerstag, den 12.09.2024 klassengetrennt am Nachmittag statt. Die genaue Uhrzeit erfahren Sie nach Bekanntgabe der Klasseneinteilung. Insgesamt werden vier neue Klassen gebildet.

 

Elternabend am 11.09.2024
Ihr Kind wird Anfang August einen Brief von seiner zukünftigen Klassenlehrkraft erhalten. Darin erhalten ist eine Materialliste mit den zu besorgenden Schulsachen und außerdem die Einladung zu einem ersten Elternabend am Mittwoch, den 11.09.2024, um 19.30 Uhr, an der Schillerschule Waghäusel.

Schulhausbesuche der Kindergärten
Bis zu den Sommerferien möchten wir den Schulanfängern noch weitere Gelegenheiten bieten, unsere Schule und den Schulalltag etwas kennenzulernen. Die Schulanfänger sind zusammen mit ihren Erziehern zu einer Unterrichtsstunde eingeladen. Außerdem haben wir einen Kennenlernvormittag geplant. Diese Veranstaltung findet ebenfalls mit den Erziehern und der Kooperationslehrerin statt: 

18.06.2024 um 9:00 Uhr Kinder KiGa St. Bernhard

25.06.2024 um 9:00 Uhr Kinder KiGa Arche Noah und Nesthäkchen

02.07.2024 um 9:00 Uhr Kinder KiGa St. Josef

 

Schulanfänger, die keinen oder einen außerörtlichen Kindergarten besuchen, können mit unseren Kooperationslehrerinnen Frau Wiedemann (a.wiedemann@ssk.ka.schule-bw.de) oder Frau Witowski (m.witowski@ssk.ka.schule-bw.de) einen der oberen Besuchstermine zum Besuch einer Unterrichtsstunde und zum Kennenlernvormittag vereinbaren.

 

Wünsche zur Klassenzusammensetzung

Sie können ein Kind nennen, das zusammen mit Ihrem Kind in eine gemeinsame Klasse kommen soll. Bitte beachten Sie den Rückmeldezettel auf unserer Homepage. Wünsche müssen bis zum 10.06.2024 bei uns eingereicht werden.

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Allgemeine Informationen

Der Eintritt in die Grundschule ist ein wichtiges Ereignis im Leben des Kindes und seiner Eltern. Um ein gegenseitiges Kennenlernen der beteiligten Kinder, Eltern und Lehrpersonen vorzubereiten und Schwellenängste abzubauen, werden im letzten Kindergartenjahr verschiedene Aktivitäten durchgeführt. Zudem verfassen die Kindergärten mit der Grundschule einen gemeinsamen Jahresplan für die gemeinsame Arbeit mit den zukünftigen Schulanfängern.

 

Flexible Einschulung
Mit dem Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Erziehungsberechtigte können Kinder auch ohne weitere Formalitäten in der Grundschule anmelden, wenn diese bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben (Kann-Kinder).

 

Vorzeitige Aufnahme
Eine vorzeitige Aufnahme des Kindes in die Grundschule ist dann möglich, wenn aufgrund geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Diese muss von den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Grundschule beantragt werden.
Die Entscheidung über die Schulaufnahme liegt bei der Schulleitung, die bei Zweifel ein Gutachten des Gesundheitsamtes hinzuziehen kann.

 

Zurückstellung

Kinder können auch für ein Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt werden; mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch während des ersten Schulhalbjahres. Auch dies muss von den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Grundschule beantragt werden. Die Entscheidung trifft ebenfalls die Schulleitung unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes.

 

Förderbedarf

Bei Erkennung eines Förderbedarfs kommen gegebenenfalls eine Frühförderung, der Besuch eines Schulkindergartens oder einer Grundschulförderklasse sowie eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums in Betracht.

Ansprechpartnerinnen

Anja Wiedemann

Kooperationslehrerin

 

E-Mail

Maren Witowski

Kooperationslehrerin

 

E-Mail


Download
Infobroschüre
Broschüre des Kultusministeriums zur Einschulung 2024
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