Schulanfang

Schulhausbesuche der Kindergärten

Bis zu den Sommerferien möchten wir den Schulanfängern Gelegenheiten bieten, unsere Schule und den Schulalltag etwas kennenzulernen. Die Schulanfänger sind zusammen mit ihren Erziehern zu einer Unterrichtsstunde eingeladen. Außerdem haben wir einen Kennenlernvormittag geplant. Diese Veranstaltung findet ebenfalls mit den Erziehern und der Kooperationslehrerin statt.

 

Besuch einer Unterrichtsstunde
Der Besuch einer Unterrichtstunde findet jeweils von 9.30 – 10.20 Uhr statt.
Dienstag, 21.04.26: Kindergarten Arche Noah
Dienstag, 28.04.26: Kindergarten Nesthäkchen
Dienstag, 05.05.26: Kindergarten St. Bernhard
Dienstag, 12.05.26: Kindergarten St. Josef

Kennenlernvormittag
Das Kennenlernfest findet jeweils von 9.00 – 10.20 Uhr statt.
Dienstag, 16.06.26: Kindergarten Arche Noah
Dienstag, 23.06.26: Kindergarten Nesthäkchen
Dienstag, 30.06.26: Kindergarten St. Bernhard
Dienstag, 07.07.26: Kindergarten St. Josef

Anmeldung der Schulanfänger 2026

Das Anmeldeverfahren zum Schulanfang 2026/27 ist abgeschlossen. Eine Aufnahmebestätigung wird im Mai versendet.

 

Download
Elterninfo zum Schulanfang 2026
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
2026 Elterninfo_zum_Schulanfang.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.4 MB

Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung

Bedarfsmeldung der Erziehungsberechtigten bis zum 15. März 2026 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder an Grundschulen, an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und in Juniorklassen (Grundschulkinder), beginnend mit Kindern der Klassenstufe 1. Dieser wird sukzessive in den nächsten vier Jahren auf alle Grundschulkinder bis zur 4. Klasse ausgeweitet und gilt im Umfang von 8 Zeitstunden von Montag bis Freitag in 48 von 52 Wochen im Schuljahr. Der Anspruch gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Ganztagsschule insoweit als erfüllt. 

Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den Rechtsanspruch ihres Kindes wahrnehmen. Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, müssen bis zum 15. März 2026 mitteilen, in welchem Umfang sie gegebenenfalls während der Schulwochen und/oder in den Ferien bis einschließlich zum 31. Juli 2027 ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen. 

Die Mitteilung ist gegenüber dem örtlichen Jugendamt oder einer beauftragten Stelle (bspw. der Wohnortgemeinde) vorzunehmen. Sofern die Mitteilung an eine vom örtlichen Jugendamt abweichende Stelle erfolgen soll, werden die Erziehungsberechtigten auf örtlicher Ebene rechtzeitig informiert. 

Wann ist ein Kind schulreif?

Lesen Sie hier einen interessanten Artikel der BNN vom 18. Januar 2024 über die Schulreife eines Kindes. Frau Lisa Exle vom Landratsamt Karlsruhe im Interview und ein Kommentar von Ekart Kinkel.

Ansprechpartnerinnen

Anja Wiedemann

Kooperationslehrerin

 

E-Mail

Maren Witowski

Kooperationslehrerin

 

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