Bis zu den Sommerferien möchten wir den Schulanfängern Gelegenheiten bieten, unsere Schule und den Schulalltag etwas kennenzulernen. Die Schulanfänger sind zusammen mit ihren Erziehern zu einer Unterrichtsstunde eingeladen. Außerdem haben wir einen Kennenlernvormittag geplant. Diese Veranstaltung findet ebenfalls mit den Erziehern und der Kooperationslehrerin statt.
Besuch einer Unterrichtsstunde
Der Besuch einer Unterrichtstunde findet jeweils von 9.30 – 10.20 Uhr statt.
Dienstag, 21.04.26: Kindergarten Arche Noah
Dienstag, 28.04.26: Kindergarten Nesthäkchen
Dienstag, 05.05.26: Kindergarten St. Bernhard
Dienstag, 12.05.26: Kindergarten St. Josef
Kennenlernvormittag
Das Kennenlernfest findet jeweils von 9.00 – 10.20 Uhr statt.
Dienstag, 16.06.26: Kindergarten Arche Noah
Dienstag, 23.06.26: Kindergarten Nesthäkchen
Dienstag, 30.06.26: Kindergarten St. Bernhard
Dienstag, 07.07.26: Kindergarten St. Josef
Das Anmeldeverfahren zum Schulanfang 2026/27 ist abgeschlossen. Eine Aufnahmebestätigung wird im Mai versendet.
Bedarfsmeldung der Erziehungsberechtigten bis zum 15. März 2026
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder an Grundschulen, an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und in Juniorklassen
(Grundschulkinder), beginnend mit Kindern der Klassenstufe 1. Dieser wird sukzessive in den nächsten vier Jahren auf alle Grundschulkinder bis zur 4. Klasse ausgeweitet und gilt im Umfang von 8
Zeitstunden von Montag bis Freitag in 48 von 52 Wochen im Schuljahr. Der Anspruch gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Ganztagsschule insoweit als erfüllt.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den Rechtsanspruch ihres Kindes wahrnehmen. Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die
erste Klassenstufe besuchen, müssen bis zum 15. März 2026 mitteilen, in welchem Umfang sie gegebenenfalls während der Schulwochen und/oder in den Ferien bis einschließlich zum 31. Juli
2027 ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen.
Die Mitteilung ist gegenüber dem örtlichen Jugendamt oder einer beauftragten Stelle (bspw. der Wohnortgemeinde) vorzunehmen. Sofern die Mitteilung an eine vom örtlichen Jugendamt abweichende
Stelle erfolgen soll, werden die Erziehungsberechtigten auf örtlicher Ebene rechtzeitig informiert.
Lesen Sie hier einen interessanten Artikel der BNN vom 18. Januar 2024 über die Schulreife eines Kindes. Frau Lisa Exle vom Landratsamt Karlsruhe im Interview und ein Kommentar von Ekart Kinkel.
Schillerschule Waghäusel
Grundschule im Stadtteil Kirrlach
Lindenallee 1
68753 Waghäusel
Sekretariat
Frau Michenfelder
Frau Schuhmacher
Tel. 07254 950 100
Mo, Mi, Fr 07.30 Uhr - 10.00 Uhr
Di, Do 07.30 Uhr - 13.30 Uhr
Schulsozialarbeit
Frau Fischer
Tel. 07254 4047 868
mobil 0151 550 20731
Kernzeitbetreuung
Tel. 07254 7799 168
07.00 Uhr - 08.45 Uhr
12.20 Uhr - 14.00 Uhr
Ausbildungsschule des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Pforzheim
Ausbildungssschule der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
