Schulanfang

Termine

Einschulungsfeier am 12.09.2024

Die Einschulungsfeier mit der 1. Unterrichtsstunde findet am Donnerstag, den 12.09.2024 klassengetrennt am Nachmittag statt.

 

14:00 Uhr - Klasse 1a

14:45 Uhr - Klasse 1b

15:30 Uhr - Klasse 1c

16:15 Uhr - Klasse 1d

 

Elternabend am 11.09.2024
Der erste Elternabend findet am Mittwoch, den 11.09.2024, um 19.30 Uhr, an der Schillerschule Waghäusel statt.

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Materialliste
Materialliste 1. Klasse SJ 2024-25.pdf
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Allgemeine Informationen

Der Eintritt in die Grundschule ist ein wichtiges Ereignis im Leben des Kindes und seiner Eltern. Um ein gegenseitiges Kennenlernen der beteiligten Kinder, Eltern und Lehrpersonen vorzubereiten und Schwellenängste abzubauen, werden im letzten Kindergartenjahr verschiedene Aktivitäten durchgeführt. Zudem verfassen die Kindergärten mit der Grundschule einen gemeinsamen Jahresplan für die gemeinsame Arbeit mit den zukünftigen Schulanfängern.

 

Flexible Einschulung
Mit dem Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Erziehungsberechtigte können Kinder auch ohne weitere Formalitäten in der Grundschule anmelden, wenn diese bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben (Kann-Kinder).

 

Vorzeitige Aufnahme
Eine vorzeitige Aufnahme des Kindes in die Grundschule ist dann möglich, wenn aufgrund geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Diese muss von den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Grundschule beantragt werden.
Die Entscheidung über die Schulaufnahme liegt bei der Schulleitung, die bei Zweifel ein Gutachten des Gesundheitsamtes hinzuziehen kann.

 

Zurückstellung

Kinder können auch für ein Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt werden; mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch während des ersten Schulhalbjahres. Auch dies muss von den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Grundschule beantragt werden. Die Entscheidung trifft ebenfalls die Schulleitung unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes.

 

Förderbedarf

Bei Erkennung eines Förderbedarfs kommen gegebenenfalls eine Frühförderung, der Besuch eines Schulkindergartens oder einer Grundschulförderklasse sowie eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums in Betracht.

Ansprechpartnerinnen

Anja Wiedemann

Kooperationslehrerin

 

E-Mail

Maren Witowski

Kooperationslehrerin

 

E-Mail


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Infobroschüre
Broschüre des Kultusministeriums zur Einschulung 2024
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