Schulbezirkswechsel

In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, kann nicht frei gewählt werden. In der Regel wird Ihr Kind in die Grundschule gehen, in deren Schulbezirk Sie wohnen oder Ihren ständigen Aufenthalt haben.

Möchten Sie, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, können Sie einen Schulbezirkswechsel beantragen. Trotzdem müssen Sie Ihr Kind unter Angabe des Wechselwunsches an der zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden.

 

Bitte beachten Sie die Hinweise des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe:

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Hinweisblatt des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe
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Antrag auf Schulbezirkswechsel
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Den Antrag auf Schulbezirkswechsel geben Sie persönlich im Sekretariat ab.